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Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Diese Bedingungen gelten für alle unsere Verkäufe und Lieferungen, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder ausgeschlossen werden. Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen. Mit der Eingehung der Geschäftsverbindung, spätestens mit der Auslieferung der Ware, gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Angebot und Abschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht etwas anderes bei Angebotsabgabe abgesprochen wird. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur angenähert maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Das Eigentum und Urheberrecht an allen Angebotsunterlagen behalten wir uns vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben. Alle Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Das gilt auch für Nebenabreden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich freibleibend, ab Werk. Für den Zeitpunkt der Lieferung zulässige Nachberechnungen, Preiserhöhungen und Abgaben gelten als vereinbart. Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt oder innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto bzw. innerhalb 30 Tagen rein netto - unabhängig vom Eingang der Ware und unbeschadet des Rechts der Mängelrüge unter Ausschluß der Aufrechnung und der Zurückhaltung - zahlbar. Anderslautende Zahlungsbedingungen sind möglich und sind auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausdrücklich vermerkt. Wechsel und Schecks gelten stets vorbehaltlich des Eingangs und der Einlösung. Sämtliche Kosten aus dem Zahlungseingang gehen zu Lasten des Käufers. Die Annahme von Wechseln oder Kundenakzepten behalten wir uns für jeden einzelnen Fall vor. Alle anfallenden Kosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort nach Abgabe zahlbar. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden, ohne daß es einer förmlichen lnverzugsetzung bedarf, für die Zeit des Verzugs 2 v. H. über dem für den Sitz des Lieferers amtlich anerkannten Bankdiskontsalz, mindestens 6 v. H. Zinsen berechnet.

4. Lieferfristen

Die Lieferzeiten sind annähernd und für uns unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der völligen Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfrist gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluß in Verzug ist. Der Käufer kann keine Teillieferung zurückweisen. Bei Verzug unsererseits ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Eine Streichung des Abschlusses kann durch den Käufer nur in soweit erfolgen, als die Ware innerhalb der Nachfrist nicht ausgeliefert ist. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind, soweit nicht anders vereinbart, ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Mobilmachung, Kriegsfall, hoheitsrechtliche Verfügungen, innere Unruhen, größere Betriebsstörungen, -unterbrechungen, -stillegungen, Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen sowohl in unserem Betrieb als auch in fremden Betrieben, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist, sind von uns nicht zu vertreten und berechtigen uns, ohne daß eine Schadensersatzpflicht geltend gemacht werden kann, nach unserer Wahl entweder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Ware bei gegebener Gelegenheit auszuliefern.

5. Abnahme

Sämtliche Waren gelten beim Verlassen des Werkes als ordnungsgemäß ausgeliefert und übernommen. Abweichungen von Maß und Gewicht sind nach den entsprechenden DIN-Bedingungen für Eisen und Stahl bzw. nach der geltenden Übung zulässig.

6. Versand und Gefahrenübergang

Mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes, geht die Gefahr bei allen Geschäften auf den Käufer über, Transportmittel und Transportweg sind mangels besonderer Weisung unter Ausschluß jeder Haftung unserer Wahl überlassen. Versicherungen erfolgen nur auf Verlangen und auf Kosten des Käufers. Versandfertig gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.

7. Gewährleistung

Mängelrügen sind vom, Käufer innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt wer den können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Inanspruchnahme, spätestens aber 6 Wochen nach Empfang der Ware zu rügen. Soweit Beanstandungen von uns anerkannt werden, werden diese von uns behoben bzw. ersetzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Mängelanspruch verjährt spätestens einen Monat nach Ablehnung der Mängelrüge durch uns. Wir können die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Besteller seine Verpflichtung nicht erfüllt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Käufer über, wenn die Ware vollständig bezahlt ist. Der Käufer ist berechtigt, die Ware in ordnungsmäßigem Geschäftsbetrieb einzusetzen oder zu veräußern. Er ist nicht berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, uns von Pfändungen unseres Eigentums oder sonstigen Eingriffen Dritter, jeweils sofort zu benachrichtigen. Er hat die gelieferte Ware mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu verwahren. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware - gleich in welchem Zustand - so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittkäufern bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen seine Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Übersteigt der Wert der an uns so abgetretenen Forderungen unsere Lieferungsforderung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

9. Verzug

Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder nach Vertragsschluß uns bekanntgewordene Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers herabmindern, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge und berechtigen uns, Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlungen zu bedingen, ferner nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In Fällen des Absatz l können wir ferner, ohne vom Vertrag zurückzutreten, Rückgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware verlangen, wobei die Kosten des Rücktransportes vom Käufer zu tragen sind. Das gleich gilt, wenn nach der Lieferung begründete Zweifel über die Zahlungsbereitschaft des Käufers bei uns entsteht. Der Käufer darf, solange er sich in Zahlungsverzug befindet, die in unserem Eigentum stehende Ware nicht weiter beanspruchen oder veräußern.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Kirchentellinsfurt, ausschließlicher Gerichtsstand ist Tübingen, und zwar für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten und für alle künftigen Ansprüche aus diesem Vertrag. Dasselbe gilt für Scheck- und Wechselprozesse. Wir können jedoch auch den Besteller bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht.

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  • 72138 Kirchentellinsfurt
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